Aufsichtskommission

Die Aufsichtskommission (AK) übt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt aus.
Zudem ist die AK zuständig für die Vorberatung von Geschäften aus den Departementen Finanzen, Präsidiales (Produktegruppen Personalamt, Rechtspflege und Stadtentwicklung), der Stadtkanzlei, Ombuds- und Datenaufsichtsstelle, der Finanzkontrolle sowie der Produktegruppe Stadtparlament.

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