
Der Aufsichtsbeschwerde gegen den parlamentarischen Budgetbeschluss wird keine Folge gegeben
Am 18. Dezember 2024 reichte der Stadtrat beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Stadtparlament ein. Dabei beantragte der Stadtrat, die vom Stadtparlament beschlossene, pauschale Kürzung von Fr. 7 Mio. im Budget 2025 sei aufzuheben oder der Bezirksrat solle zumindest feststellen, dass solche Kürzungen unzulässig seien.
Die Parlamentsleitung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bezirksrat am 25. Juli 2025 beschlossen hat, dieser Aufsichtsbeschwerde keine Folge zu geben und auf die Ergreifung aufsichtsrechtlicher Massnahmen zu verzichten. Der Bezirksrat findet die pauschale Kürzung durch das Parlament zwar grundsätzlich problematisch. Er anerkennt aber auch, dass pauschale Kürzungen mit Kompetenzdelegation an die Exekutive in der Praxis immer wieder vorkommen und dass «im politischen Prozess ein gewisses Bedürfnis nach diesem Instrument besteht».
Schlussendlich stellt der Bezirksrat fest, dass keine klare Rechtsverletzung vorliegt, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten notwendig werden lässt. Damit bleibt die Budgetkürzung von Fr. 7 Mio. nach wie vor gültig.
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20250819 MM Aufsichtsbeschwerde gegen Budget-Pauschalkürzung des Stadtparlaments (PDF, 147.6 kB) | Download | 0 | 20250819 MM Aufsichtsbeschwerde gegen Budget-Pauschalkürzung des Stadtparlaments |